Leistungsfall
Rückwirkende Leistung
Zahlung der Rente ab dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist – auch wenn der Antrag erst später gestellt wurde.
Die Berufsunfähigkeitsrente entsteht mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht mit dem Eingang des Antrags. Wer erst Monate später merkt, dass ein Anspruch bestehen könnte, verliert deshalb nicht automatisch die dazwischenliegenden Zahlungen. Der Versicherer leistet in diesen Fällen rückwirkend ab dem festgestellten Eintrittszeitpunkt.
Warum späte Anträge häufig sind
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist selten ein klar datierbares Ereignis. Bei Krebserkrankungen oder Unfällen mag der Zeitpunkt offensichtlich sein; bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats oder bei psychischen Erkrankungen verläuft die Verschlechterung schleichend. Hinzu kommt, dass viele Betroffene zunächst auf Besserung hoffen, eine Reha absolvieren oder Krankengeld beziehen und den Vertrag erst dann hervorholen, wenn absehbar ist, dass der Zustand bleibt.
Ein verbreiteter Irrtum lautet, ein Antrag sei nach einiger Zeit ohnehin aussichtslos. Das trifft in dieser Pauschalität nicht zu. Entscheidend ist, ob sich der Eintritt der Berufsunfähigkeit für die Vergangenheit noch belegen lässt.
Der Nachweis für die Vergangenheit
Die praktische Hürde liegt in der Beweisführung. Für den zurückliegenden Zeitraum muss dargelegt werden, wie der Gesundheitszustand damals war und wie sich die Einschränkungen auf das damalige Tätigkeitsprofil ausgewirkt haben. Hilfreich sind:
- Arztberichte, Befunde und Entlassungsbriefe aus dem fraglichen Zeitraum
- Unterlagen zu Rehabilitationsmaßnahmen und deren Ergebnis
- Nachweise über Arbeitsunfähigkeitszeiten, Krankengeldbezug oder Aussteuerung
- Bescheide der Rentenversicherung und dort erstellte Gutachten
- Aufzeichnungen zur damaligen Arbeitszeit und zu reduzierten Aufgaben
Je weiter der Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger wird die Rekonstruktion, weil Erinnerungen verblassen und Unterlagen fehlen. Eine nachträgliche ärztliche Einschätzung ist möglich, wiegt aber weniger als zeitnah erhobene Befunde.
Vertragliche Fristen und Verjährung
Bedingungswerke enthalten häufig Regelungen zur verspäteten Meldung. Verbreitet ist die Formulierung, dass bei später Anzeige erst ab einem bestimmten Zeitpunkt vor der Meldung geleistet wird, oder dass eine unverzügliche Anzeige nach Eintritt verlangt wird. Die Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich. Gute Bedingungen verzichten auf einschränkende Fristen und stellen allein auf den nachgewiesenen Eintritt ab.
Zu prüfen ist außerdem, ob der Vertrag eine Karenzzeit enthält. Ist eine solche vereinbart, beginnt die Zahlung erst nach deren Ablauf, gerechnet ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen der Verjährung. Sie beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und dem Anspruchsteller die maßgeblichen Umstände bekannt geworden sind. Praktisch bedeutet das: Wer sehr lange wartet, kann für weit zurückliegende Zeiträume leer ausgehen, selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach bestand. Auch aus diesem Grund ist eine zügige Antragstellung sinnvoll, sobald sich abzeichnet, dass der Zustand von Dauer ist.
Beitragsbefreiung, Steuern und Sozialleistungen
Neben der Rente entfällt bei Anerkennung in aller Regel auch die Beitragszahlungspflicht – rückwirkend ab demselben Zeitpunkt. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum ab Eintritt der Berufsunfähigkeit werden dann erstattet oder mit der Nachzahlung verrechnet. Bei Verträgen mit Sparanteil, etwa einer BU als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung, ist im Einzelfall zu klären, welche Bestandteile von der Befreiung erfasst sind.
Eine größere Nachzahlung fließt in einem Kalenderjahr zu, obwohl sie mehrere Jahre betrifft. Das kann steuerliche Auswirkungen haben; private Berufsunfähigkeitsrenten werden in der Regel mit dem Ertragsanteil besteuert. Ebenso kann eine Nachzahlung Auswirkungen auf einkommensabhängige Sozialleistungen desselben Zeitraums haben. Wer parallel Leistungen von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit bezogen hat, sollte damit rechnen, dass Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Einordnung
Rückwirkende Leistung ist kein Sonderfall, sondern die Regel bei einem Versicherungsfall, der sich über Monate entwickelt. Der entscheidende Faktor ist die Dokumentation. Wer Befunde, Bescheinigungen und Angaben zum Arbeitsalltag sammelt, sobald sich eine dauerhafte Einschränkung abzeichnet, verbessert seine Position für den Zeitraum, der später rekonstruiert werden muss.
Häufige Fragen
Ist ein Antrag nach zwei Jahren noch sinnvoll?
Ein später Antrag ist nicht von vornherein aussichtslos. Maßgeblich ist, ob sich der Eintritt der Berufsunfähigkeit für den zurückliegenden Zeitraum belegen lässt. Zu beachten sind allerdings die Verjährung und mögliche Fristenregelungen im Bedingungswerk.
Bekomme ich auch die gezahlten Beiträge zurück?
Mit der Anerkennung entfällt in der Regel die Beitragszahlungspflicht rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Für diesen Zeitraum bereits gezahlte Beiträge werden üblicherweise erstattet oder mit der Rentennachzahlung verrechnet.
Welche Unterlagen helfen bei einem rückwirkenden Antrag?
Zeitnah erstellte Arztberichte, Reha-Entlassungsberichte, Nachweise über Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit sowie Bescheide und Gutachten der Rentenversicherung sind besonders aussagekräftig. Nachträgliche Einschätzungen sind möglich, wiegen aber weniger als damals erhobene Befunde.
Diese Begriffe hängen damit zusammen
- LeistungsantragMit dem Leistungsantrag meldet man dem BU-Versicherer den Leistungsfall und liefert die Unterlagen, aus denen er die Berufsunfähigkeit beurteilt.
- BeitragsbefreiungWegfall der Beitragszahlungspflicht ab Anerkennung der Berufsunfähigkeit, während der Vertrag mit vollem Schutz weiterläuft.
- KarenzzeitVereinbarter Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem noch keine Rente gezahlt wird – im Gegenzug sinkt der Beitrag.
- Anerkenntnis (befristet/unbefristet)Erklärung des BU-Versicherers, dass er leistungspflichtig ist; nach § 173 VVG grundsätzlich unbefristet, eine zeitliche Begrenzung ist die Ausnahme.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.