Recht
Streitwert
Der in Euro bemessene Wert des Streitgegenstands; er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Höhe von Gerichts- und Anwaltskosten.
Der Streitwert ist die Rechengröße, an der in einem Zivilverfahren fast alles hängt: das zuständige Gericht, die Gerichtsgebühren, die Anwaltsvergütung und damit das finanzielle Risiko des gesamten Rechtsstreits. In BU-Verfahren fällt er regelmäßig hoch aus, weil nicht über einen einmaligen Betrag gestritten wird, sondern über eine wiederkehrende Leistung.
Warum eine Monatsrente zu einem großen Wert wird
Wer eine Rechnung über 2.000,00 Euro einklagt, streitet über 2.000,00 Euro. Wer eine monatliche Rente einklagt, streitet über eine Zahlungsreihe, die sich über Jahre erstrecken kann. Das Kostenrecht bildet das ab, indem es bei wiederkehrenden Leistungen nicht die einzelne Rate, sondern ein Vielfaches des Jahreswerts ansetzt. Hinzu kommen die bereits fällig gewordenen, aber nicht gezahlten Beträge, die als Rückstände gesondert einfließen.
Das Ergebnis ist eine einfache Mechanik: Je höher die vereinbarte Monatsrente und je länger der Zeitraum seit dem behaupteten Leistungsbeginn, desto höher der Streitwert. Eine Rente von 1.500,00 Euro monatlich, die seit zwei Jahren nicht gezahlt wird, führt daher zu einer ganz anderen Größenordnung als ein Streit über eine einzelne Nachzahlung. Konkrete Multiplikatoren sollte man sich nicht aus zweiter Hand merken – sie ergeben sich aus dem Kostenrecht und werden vom Gericht festgesetzt, nicht von den Parteien vereinbart.
Was der Streitwert praktisch steuert
Erstens die Zuständigkeit. Unterhalb einer gesetzlich bestimmten Wertgrenze entscheidet das Amtsgericht, oberhalb das Landgericht. Weil BU-Streitwerte häufig hoch liegen, landen diese Verfahren typischerweise beim Landgericht – mit der Folge des Anwaltszwangs.
Zweitens die Kosten. Gerichtsgebühren und die gesetzliche Anwaltsvergütung werden aus Gebührentabellen abgeleitet, die am Streitwert ansetzen. Die Beträge steigen mit dem Wert, wenn auch nicht proportional. Wer unterliegt, trägt grundsätzlich die Gerichtskosten, die Kosten der Beweisaufnahme und die Anwaltskosten beider Seiten. Bei einem teilweisen Obsiegen wird quotiert.
Drittens die Kosten der Beweisaufnahme. Medizinische Sachverständigengutachten werden nach Aufwand vergütet und nicht nach Streitwert, schlagen aber zusätzlich zu Buche. Bei mehreren Fachgebieten summiert sich das spürbar.
Streitwert und Deckungszusage
Für die Rechtsschutzversicherung ist der Streitwert die zentrale Kalkulationsgröße. Sie prüft anhand des Werts, welche Kosten auf sie zukommen, und erteilt auf dieser Basis die Deckungszusage. Unterschiedliche Auffassungen über die Höhe des Werts kommen vor, etwa wenn nur ein Teil der Ansprüche eingeklagt wird. Sinnvoll ist daher, die beabsichtigten Anträge vorher genau zu benennen, damit die Zusage den tatsächlichen Umfang abdeckt.
Gestaltung der Anträge
Wie die Klage aufgebaut wird, beeinflusst den Wert unmittelbar. Werden neben den Rückständen auch die künftigen Renten und die Beitragsbefreiung geltend gemacht, steigt der Wert entsprechend. Manche Verfahren werden bewusst zunächst auf die rückständigen Beträge und die Feststellung der Leistungspflicht beschränkt. Solche Überlegungen gehören in die anwaltliche Beratung, weil sie zugleich die Reichweite des Urteils bestimmen: Was nicht beantragt wurde, wird auch nicht entschieden.
Zu beachten ist zudem, dass das Gericht den Streitwert festsetzt und die Beteiligten dagegen Einwendungen erheben können. Eine spätere Korrektur wirkt sich auf die abzurechnenden Gebühren aus.
Einordnung für Betroffene
Für die Entscheidung, ob ein Verfahren geführt wird, ist weniger die absolute Höhe des Streitwerts relevant als das Verhältnis zwischen Kostenrisiko und wirtschaftlichem Interesse. Eine lebenslang zu zahlende Rente stellt über die Restlaufzeit des Vertrags einen erheblichen Wert dar, der das Kostenrisiko relativiert. Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt dieses Risiko dennoch real, weshalb Prozesskostenhilfe je nach Einkommens- und Vermögenslage geprüft wird.
Häufige Fragen
Wer legt den Streitwert fest?
Das Gericht setzt ihn durch Beschluss fest, üblicherweise auf Grundlage der gestellten Anträge. Die Parteien können dazu Stellung nehmen und gegen die Festsetzung Einwendungen erheben, weil sich daraus unmittelbar die Gebühren ergeben.
Zählen die Beitragsbefreiung und die Rückstände mit?
Rückständige Renten werden als bereits fällige Beträge zusätzlich berücksichtigt. Ob und wie die Beitragsbefreiung in den Wert einfließt, hängt davon ab, wie sie beantragt wird; sie stellt einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil dar und wird in der Regel nicht einfach ignoriert.
Diese Begriffe hängen damit zusammen
- Klage vor dem LandgerichtZivilklage gegen den BU-Versicherer; ab einem bestimmten Streitwert ist statt des Amtsgerichts das Landgericht zuständig, dort besteht Anwaltszwang.
- RechtsschutzversicherungSie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem BU-Versicherer, sofern der Baustein Vertragsrecht eingeschlossen und der Fall gedeckt ist.
- DeckungszusageMeist die Erklärung der Rechtsschutzversicherung, die Kosten eines Falls zu übernehmen; umgangssprachlich auch die Leistungszusage des BU-Versicherers.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.