Leitfaden
Der BU-Leistungsantrag — Schritt für Schritt
Von der ersten Meldung bis zur Entscheidung des Versicherers, mit allen Unterlagen, Fristen und Stolpersteinen.
Der Leistungsantrag entscheidet, ob aus jahrelangen Beiträgen eine monatliche Rente wird. Dieser Leitfaden führt Sie durch jede Station: Erstmeldung, Tätigkeitsfragebogen, Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung, Prüfverfahren und Entscheidung. Sie erfahren, welche Formulierungen im Fragebogen zählen, wie lange die Prüfung realistisch dauert und welche Parallelverfahren bei Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber gleichzeitig laufen müssen.
Was der Leitfaden beantwortet
- Wann Sie melden sollten — und warum die Sechs-Monats-Prognose kein Wartezimmer ist
- Der Tätigkeitsfragebogen: wie Sie einen Arbeitstag prüfungsfest beschreiben
- Schweigepflichtentbindung: Pauschalerklärung oder Einzelermächtigung nach § 213 VVG
- Welche Arztunterlagen der Versicherer braucht und welche Sie zurückhalten
- Anerkenntnis, befristetes Anerkenntnis, Nachprüfung: die Unterschiede
- Realistische Bearbeitungsdauern und wie Sie den Vorgang in Bewegung halten
- Die Parallelgleise Krankengeld, Reha und Erwerbsminderungsrente
- Checkliste mit Zeitplan für die ersten zwölf Wochen
Leseprobe
Bevor Sie etwas unterschreiben
Der Leistungsantrag ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob aus Ihrem Vertrag eine monatliche Rente wird. Anders als beim Abschluss sitzt Ihnen jetzt niemand gegenüber, der Ihnen beim Ausfüllen hilft. Sie bekommen einen Stapel Formulare mit der Bitte, ihn vollständig zurückzusenden, und jede Antwort darin wird über Jahre hinweg zitiert werden.
Deshalb lohnt sich eine Woche Vorbereitung, bevor der erste Fragebogen ausgefüllt wird. Legen Sie sich einen Ordner an, in dem alles landet: Versicherungsschein, Bedingungswerk, sämtliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztbriefe, Entlassberichte, Reha-Berichte, Arbeitsvertrag, aktuelle Stellenbeschreibung, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und bei Selbstständigen die Gewinnermittlungen der letzten Jahre. Führen Sie zusätzlich eine einfache Liste mit Datum, Ansprechpartner und Inhalt jedes Telefonats. Was Sie am Telefon hören, ist später nur so viel wert, wie Sie darüber notiert haben.
Diese Unterlagen sollten vor dem ersten Formular beisammen sein:
Unterlage | Woher |
|---|---|
Versicherungsschein und Nachträge | eigener Ordner oder Anforderung nach § 3 VVG |
Bedingungswerk in der Fassung bei Abschluss | Versicherer |
Alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | eigene Ablage, Krankenkasse |
Arztbriefe, Entlass- und Reha-Berichte | behandelnde Praxen und Kliniken |
Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Dienstpläne | Arbeitgeber, Personalabteilung |
Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate | eigene Ablage |
Bei Selbstständigen: Gewinnermittlungen, Mitarbeiterliste | Steuerberatung |
Klären Sie außerdem früh, wer Sie begleitet. Wer den Antrag allein bearbeitet, macht die Arbeit zweimal, wenn später eine Kanzlei übernimmt und feststellt, dass Angaben nachgebessert werden müssen. Ein Beratungsgespräch vor dem Ausfüllen ist deutlich günstiger als eine Korrektur danach.
Ihr Vertrag bestimmt, was Berufsunfähigkeit bedeutet
Es gibt keine allgemeingültige Definition von Berufsunfähigkeit. Maßgeblich ist allein das Bedingungswerk, das für Ihren Vertrag gilt — und zwar in der Fassung, die bei Abschluss vereinbart wurde, nicht in der aktuellen Verkaufsversion des Versicherers.
Drei Punkte sollten Sie darin nachschlagen, bevor Sie irgendetwas ausfüllen.
Erstens den Grad. Nahezu alle Bedingungen verlangen, dass Sie zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Diese 50 Prozent sind keine Prozentzahl auf einem ärztlichen Attest, sondern das Ergebnis eines Vergleichs: Welche Tätigkeiten machten Ihren Arbeitstag aus, und welcher Anteil davon fällt weg?
Zweitens die Prognose. Ältere Verträge verlangen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft besteht. Neuere Bedingungen stellen auf einen Prognosezeitraum von sechs Monaten ab, teilweise ergänzt um eine rückwirkende Leistung, wenn die Einschränkung bereits sechs Monate ununterbrochen bestand. Das ist ein erheblicher Unterschied für den Zeitpunkt der Meldung.
Drittens die Verweisung. Enthält Ihr Vertrag einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung? Falls nicht, darf der Versicherer Sie theoretisch auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entspricht — auch wenn Sie diese Tätigkeit gar nicht ausüben. Wissen Sie das vorher, beschreiben Sie Ihre Tätigkeit anders.
Viertens Ausschlüsse und Sonderregelungen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag individuelle Risikoausschlüsse vereinbart wurden, etwa für die Wirbelsäule oder für psychische Erkrankungen. Solche Ausschlüsse stehen meist nicht im Bedingungswerk, sondern im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag. Ebenso lohnt der Blick auf den räumlichen Geltungsbereich, auf eine eventuell vereinbarte Dienstunfähigkeitsklausel und auf Regelungen zur Teilleistung. Manche Verträge zahlen gestaffelt schon unterhalb von 50 Prozent, andere kennen ausschließlich die Alles-oder-nichts-Grenze.
Haben Sie das Bedingungswerk nicht mehr, fordern Sie es an. Nach § 3 VVG haben Sie Anspruch auf Abschriften der bei Vertragsschluss abgegebenen Erklärungen.
Die Erstmeldung: kurz, datiert, nachweisbar
Die Erstmeldung hat genau zwei Aufgaben: den Vorgang eröffnen und den Meldezeitpunkt festhalten. Sie enthält die Versicherungsscheinnummer, das Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit, die Berufsbezeichnung und die Bitte um Übersendung der Antragsformulare. Mehr nicht.
Widerstehen Sie der Versuchung, im ersten Brief bereits Ihre Krankengeschichte zu erzählen. Was dort steht, wird später mit dem Fragebogen abgeglichen. Kleine Abweichungen — ein anderes Datum, eine andere Formulierung der Beschwerden — führen zu Rückfragen, die Monate kosten.
Senden Sie die Meldung so, dass Sie den Zugang belegen können. Ein Einwurf-Einschreiben genügt. Bewahren Sie den Beleg zusammen mit einer Kopie des Schreibens auf.
Ein Sonderfall sind Verträge über den Arbeitgeber, also betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherungen im Rahmen einer Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Hier ist der Arbeitgeber formal Versicherungsnehmer, und die Meldung läuft häufig über die Personalabteilung. Melden Sie trotzdem zusätzlich selbst beim Versicherer und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Geht die Meldung im Betrieb unter, verlieren Sie Zeit, die Ihnen später als verspätete Anzeige ausgelegt wird.
Zum Zeitpunkt: Warten Sie nicht ab, bis die sechs Monate der Prognose verstrichen sind. Die Prognose ist eine Vorausschau, keine Wartezeit. Melden Sie, sobald ärztlich absehbar ist, dass die Einschränkung länger andauert. Eine frühe Meldung kostet nichts. Eine späte kann Rückstände kosten, weil manche Bedingungen die rückwirkende Leistung begrenzen.
Der Tätigkeitsfragebogen — das wichtigste Dokument im Verfahren
Die meisten Antragsteller unterschätzen dieses Formular. Der Gesundheitsfragebogen wirkt bedeutsamer, weil dort die Diagnosen stehen. Entschieden wird der Fall aber am Tätigkeitsfragebogen, denn er liefert den Maßstab, gegen den alles gemessen wird.
Schreiben Sie nicht auf, was in Ihrer Stellenbeschreibung steht. Beschreiben Sie einen realen Arbeitstag, so wie er vor der Erkrankung ablief. Nützlich ist eine Aufstellung in dieser Form:
Teiltätigkeit | Zeitanteil | Körperliche Anforderung | Noch möglich? |
|---|---|---|---|
Kundengespräche im Außendienst | 35 % | Fahren, Tragen von Mustern bis 15 kg | nein |
Angebotserstellung am Bildschirm | 25 % | Sitzen, Konzentration über 2 Stunden | eingeschränkt |
Lagerarbeit, Kommissionierung | 20 % | Heben, Bücken, Überkopfarbeit | nein |
Teambesprechungen | 10 % | Sitzen | ja |
Dokumentation, Berichte | 10 % | Sitzen, Bildschirm | ja |
Drei Regeln machen den Unterschied.
Konkret statt allgemein. Nicht schweres Heben, sondern das Heben von Getränkekisten mit etwa 18 Kilogramm, im Schnitt vierzig Mal pro Schicht. Nicht Stress, sondern telefonische Kundenbeschwerden in getaktetem Ablauf über sechs Stunden.
Zeitanteile summieren sich auf 100 Prozent. Wer in Summe auf 140 Prozent kommt, wirkt unpräzise. Rechnen Sie nach.
Die Führungs- und Nebenaufgaben nicht vergessen. Bereitschaftsdienste, Einarbeitung neuer Kolleginnen, Fahrten zwischen Standorten, Schichtarbeit, Rufbereitschaft am Wochenende. Genau diese Bestandteile fallen bei gesundheitlichen Einschränkungen häufig zuerst weg und werden im Formular regelmäßig übersehen.
Bei Selbstständigen kommt ein vierter Punkt hinzu: die Frage der Umorganisation. Der Versicherer wird prüfen, ob Sie Ihren Betrieb so umbauen können, dass Sie die nicht mehr möglichen Aufgaben abgeben. Legen Sie deshalb Zahlen bei — Mitarbeiterstruktur, Umsatzanteile, Qualifikationen im Team. Ohne diese Zahlen argumentiert der Versicherer mit Annahmen.
Belegen Sie, was sich belegen lässt. Dienstpläne zeigen Schichtanteile, Tourenpläne zeigen Fahrzeiten, Lieferscheine zeigen Gewichte, Projektlisten zeigen Verantwortungsbereiche. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die tatsächlichen Anforderungen ist besonders wertvoll — solange das Verhältnis gut ist, bekommen Sie sie meist ohne Weiteres. Später, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, wird es schwierig.
Lassen Sie den ausgefüllten Fragebogen von einer Person gegenlesen, die Ihre Arbeit kennt. Ehemalige Kolleginnen und Kollegen erinnern sich oft an Tätigkeiten, die Sie selbst für selbstverständlich halten.
Der Gesundheitsfragebogen und die ärztlichen Unterlagen
Hier gilt der umgekehrte Grundsatz: vollständig, aber nicht ausschmückend. Nennen Sie alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit Namen, Anschrift und Behandlungszeitraum. Lücken in dieser Liste werden regelmäßig als Verschweigen gewertet, selbst wenn Sie eine Behandlung schlicht vergessen haben.
Besorgen Sie sich vorab Ihre Behandlungsunterlagen. Nach § 630g BGB haben Sie Anspruch auf Einsicht in die vollständige Patientenakte, nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auf eine unentgeltliche erste Kopie. Lesen Sie die Akte, bevor der Versicherer sie liest. So wissen Sie, was dort steht — und entdecken Eintragungen, die nicht stimmen, bevor sie gegen Sie verwendet werden.
Bei psychischen Erkrankungen gilt eine Besonderheit. Die Prüfung stützt sich hier stärker als sonst auf die Dokumentation über einen längeren Zeitraum, weil objektivierbare Messwerte fehlen. Eine lückenlose Behandlungsdokumentation, regelmäßige Termine und ein nachvollziehbarer Therapieverlauf wiegen deshalb schwer. Wer die Behandlung zwischendurch abbricht, muss damit rechnen, dass dies als fehlende Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten gewertet wird. Halten Sie Termine ein und lassen Sie sich Ausfälle dokumentieren, wenn sie krankheitsbedingt waren.
Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte um einen Befundbericht, der die funktionellen Auswirkungen beschreibt, nicht nur die Diagnose. Für die Prüfung ist nicht entscheidend, wie eine Erkrankung heißt, sondern was sie verhindert: wie lange Sie sitzen können, wie viel Sie heben dürfen, wie lange Sie sich konzentrieren können, ob Publikumsverkehr möglich ist. Viele Berichte bleiben an dieser Stelle vage, weil im Praxisalltag die Diagnose genügt. Fragen Sie ausdrücklich danach.
Die Schweigepflichtentbindung
Dem Antrag liegt fast immer eine pauschale Schweigepflichtentbindung bei. Sie erlaubt dem Versicherer, bei allen Ärzten, Kliniken, Behörden und anderen Versicherern Auskünfte einzuholen.
Sie können stattdessen nach § 213 Abs. 3 VVG eine Einzelermächtigung verlangen. Der Versicherer muss Ihnen dann vor jeder einzelnen Abfrage mitteilen, bei wem er was erheben will. Sie stimmen jeweils gesondert zu.
Das hat Vor- und Nachteile. Dafür spricht, dass Sie den Überblick behalten und Abfragen bei Behandlern außerhalb des gemeldeten Leidens gezielt prüfen können — aus solchen Nebensträngen entstehen die meisten Auseinandersetzungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht. Dagegen spricht die Dauer: Jede Abfrage löst einen zusätzlichen Schriftwechsel aus.
Wichtig ist in beiden Varianten, dass Sie kooperativ bleiben. Wer Auskünfte pauschal verweigert, verletzt seine Mitwirkungspflichten und riskiert die Leistung. Wenn Sie auf Einzelermächtigung umstellen, antworten Sie auf jede Anfrage zügig und begründen Sie eine Ablehnung, falls Sie eine Abfrage für unnötig halten.
Wie der Versicherer prüft
Nach Eingang der Formulare beginnt eine Phase, in der Sie wenig hören und viel geschieht. Der Versicherer holt Berichte bei Ihren Ärzten ein, lässt den Vorgang durch seinen medizinischen Dienst bewerten und gleicht Ihre Tätigkeitsbeschreibung mit den ärztlich festgestellten Einschränkungen ab. Häufig wird zusätzlich Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen und ein eigenes Gutachten beauftragt.
Realistisch sind drei bis neun Monate. Verzögerungen entstehen fast immer an derselben Stelle: Ein angeschriebener Arzt antwortet nicht. Fragen Sie deshalb alle vier bis sechs Wochen schriftlich nach dem Sachstand und lassen Sie sich nennen, auf welche Auskunft gewartet wird. Dann können Sie in der Praxis selbst nachhaken — das beschleunigt spürbar.
Wird ein Gutachten angeordnet, nehmen Sie den Termin wahr. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, schildern Sie einen typischen schlechten Tag ebenso wie einen guten, und übertreiben Sie nicht. Gutachterinnen und Gutachter erkennen Übertreibung zuverlässig, und ein entsprechender Vermerk im Gutachten ist praktisch nicht mehr zu korrigieren. Notieren Sie sich nach dem Termin, wie lange die Untersuchung dauerte und was geprüft wurde.
Rechnen Sie außerdem mit einer Anfrage beim Arbeitgeber. Der Versicherer will wissen, wie Ihre Tätigkeit tatsächlich aussah und ob eine Weiterbeschäftigung möglich wäre. Diese Auskunft ist zulässig, soweit sie von Ihrer Schweigepflichtentbindung gedeckt ist. Bereiten Sie Ihren Arbeitgeber darauf vor, damit die Antwort nicht aus dem Gedächtnis erfolgt, sondern anhand von Dienstplänen und Stellenbeschreibung.
Gelegentlich beauftragen Versicherer Ermittlungsdienste. Das ist rechtlich nur in engen Grenzen zulässig und in der Praxis selten, kommt aber vor. Praktische Konsequenz: Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen so, wie sie sind. Wer im Fragebogen angibt, keine zehn Minuten stehen zu können, und dann beim Vereinsfest drei Stunden am Grill steht, hat ein Problem, das sich sachlich nicht mehr auflösen lässt.
Laufen Ihnen Kosten davon, während die Prüfung andauert, fragen Sie nach einer Abschlagszahlung. Manche Versicherer leisten Vorschüsse, wenn die Berufsunfähigkeit dem Grunde nach unstrittig ist und nur noch Details geklärt werden.
Anerkenntnis, befristetes Anerkenntnis, Ablehnung
Die Prüfung endet mit einer Erklärung in Textform. Drei Ergebnisse sind möglich.
Das unbefristete Anerkenntnis. Der Versicherer erkennt seine Leistungspflicht an und zahlt die Rente, meist rückwirkend ab dem im Bedingungswerk vorgesehenen Zeitpunkt. Die Beitragsbefreiung greift ebenfalls rückwirkend; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Das zeitlich begrenzte Anerkenntnis. Der Versicherer erkennt die Leistungspflicht für einen befristeten Zeitraum an. Nach § 173 Abs. 2 VVG darf ein solches befristetes Anerkenntnis nur einmal ausgesprochen werden. Läuft die Frist ab, ohne dass der Versicherer eine wirksame Einstellung erklärt, bleibt die Leistungspflicht bestehen. Notieren Sie sich das Enddatum.
Die Ablehnung. Sie muss begründet werden. Eine Ablehnung ist keine bestandskräftige Entscheidung einer Behörde, sondern die Rechtsauffassung Ihres Vertragspartners. Es gibt keine Widerspruchsfrist von einem Monat. Ansprüche verjähren allerdings nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Zur Beitragsbefreiung: Sie ist Teil der Leistung und wirkt ab demselben Zeitpunkt wie die Rente. Prüfen Sie nach einem Anerkenntnis, ob der Versicherer die Beiträge tatsächlich eingestellt und zu viel gezahlte Beiträge erstattet hat. Bei einer BU-Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung betrifft die Befreiung in der Regel den Gesamtbeitrag, also auch den Sparanteil. Das wird nicht immer automatisch umgesetzt.
Steuerlich werden BU-Renten aus privaten Verträgen üblicherweise als Leibrenten mit dem Ertragsanteil erfasst, dessen Höhe von der voraussichtlichen Laufzeit abhängt. Bei betrieblicher Absicherung gelten andere Regeln. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, sobald das Anerkenntnis vorliegt, damit die erste Nachzahlung keine Überraschung auslöst.
Auch nach einem Anerkenntnis bleibt der Fall in Bewegung. Der Versicherer darf nachprüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Stellt er die Leistung ein, muss er das nach § 174 VVG in Textform begründen, und die Einstellung wirkt frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. Von diesen Regeln darf nach § 175 VVG nicht zu Ihren Lasten abgewichen werden.
Die Parallelverfahren: Krankengeld, Reha, Erwerbsminderungsrente
Die BU-Leistung ist selten das einzige laufende Verfahren. Drei weitere Stränge müssen zeitlich zusammenpassen.
Krankengeld. Es wird wegen derselben Erkrankung für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, wobei Zeiten der Entgeltfortzahlung angerechnet werden. Lassen Sie sich das Enddatum frühzeitig schriftlich bestätigen und rechnen Sie nach.
Rehabilitation. Die Krankenkasse kann Sie nach § 51 SGB V auffordern, innerhalb von zehn Wochen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen. Reagieren Sie nicht, entfällt das Krankengeld. Ein solcher Antrag kann sich zudem in einen Rentenantrag umwandeln. Lesen Sie eine solche Aufforderung genau.
Übergang nach dem Krankengeld. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend. Nach § 145 SGB III erhalten Sie Arbeitslosengeld auch dann, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, solange die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung noch nicht entschieden hat.
Erwerbsminderungsrente. Sie folgt nach § 43 SGB VI einem anderen Maßstab als die BU-Versicherung: Es zählt nicht Ihr Beruf, sondern ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens drei beziehungsweise sechs Stunden täglich ausüben können. Eine Ablehnung dort bedeutet nicht, dass Ihr BU-Antrag scheitert. Fordern Sie frühzeitig Ihren Versicherungsverlauf an und klären Sie Ihr Rentenkonto nach § 149 SGB VI.
Kranken- und Pflegeversicherung. Solange Krankengeld fließt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Danach ändert sich die Lage: Beziehen Sie Arbeitslosengeld, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Fällt auch das weg, müssen Sie sich freiwillig versichern und die Beiträge selbst tragen — bei einer laufenden BU-Rente werden diese in der Regel als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt. Kalkulieren Sie diesen Posten ein, bevor Sie Ihre Haushaltsplanung auf die Nettorente stützen.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr BU-Vertrag eine Anrechnungsklausel enthält. Manche Verträge mindern die Rente, wenn Sie gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Zehn Fehler, die den Antrag teuer machen
- Zu spät melden und dadurch Rückstände verlieren.
- Im Erstbrief bereits die Krankengeschichte erzählen.
- Die Stellenbeschreibung abschreiben statt den realen Arbeitstag zu beschreiben.
- Zeitanteile schätzen, ohne sie auf 100 Prozent zu prüfen.
- Behandelnde Ärzte in der Auflistung vergessen.
- Die eigene Patientenakte nie gelesen haben.
- Am Telefon Auskünfte geben, ohne sie zu notieren.
- Beim Gutachtertermin übertreiben.
- Das Enddatum eines befristeten Anerkenntnisses nicht im Kalender haben.
- Krankengeld auslaufen lassen, ohne sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden.
Checkliste und Zeitplan
Woche 1 bis 2
- Versicherungsschein und Bedingungswerk heraussuchen, fehlende Unterlagen nach § 3 VVG anfordern
- Ordner anlegen, Telefonprotokoll beginnen
- Erstmeldung per Einwurf-Einschreiben absenden
Woche 3 bis 6
- Behandlungsunterlagen bei allen Ärzten nach § 630g BGB anfordern
- Tätigkeitsbeschreibung entwerfen, von einer sachkundigen Person gegenlesen lassen
- Befundberichte mit funktionellen Angaben erbitten
- Arbeitgeber anschreiben: betriebliches Eingliederungsmanagement und leidensgerechter Arbeitsplatz
Woche 7 bis 10
- Fragebögen vollständig ausfüllen, Kopien behalten
- Entscheidung über Pauschalentbindung oder Einzelermächtigung nach § 213 VVG treffen
- Unterlagen nachweisbar versenden
Ab Woche 11
- alle vier bis sechs Wochen schriftlich Sachstand erfragen
- Krankengeldende berechnen lassen, Arbeitsuchendmeldung terminieren
- Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung anfordern
Wo Sie Unterstützung finden
Dieser Leitfaden ist eine Orientierung, keine auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung. Für die konkrete Prüfung Ihres Vertrags und Ihrer Unterlagen kommen mehrere Wege in Betracht: eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei, die Verbraucherzentralen, ein Sozialverband für die sozialrechtlichen Parallelverfahren sowie die kostenfreien Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Bereich Vertrags- und Versicherungsrecht einschließt und wann der Vertrag begonnen hat. Die meisten Policen sehen eine Wartezeit vor, und maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Streit entstanden ist — nicht der Tag, an dem Sie die Kanzlei beauftragen.
Der vollständige Leitfaden steht nach Bestätigung der E-Mail-Adresse bereit.
Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Ablauf und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.