# BU-Ratgeber24 > Deutschsprachiges Informationsportal zur Berufsunfähigkeit: Fachbegriffe aus den Bedingungswerken der Berufsunfähigkeitsversicherung, redaktionelle Beiträge zum Leistungsfall, Gerichtsentscheidungen mit Aktenzeichen und Fundstelle sowie ausführliche Leitfäden. Rechtsstand: Deutschland. Die Inhalte sind Information, keine Rechtsberatung und keine Versicherungsberatung; es werden keine Verträge vermittelt. Gerichtsentscheidungen werden ausschließlich mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und belegter Fundstelle aufgenommen. Beträge und Grenzwerte, die jährlich angepasst werden, sind bewusst als Prinzip beschrieben statt als Zahl. Stand dieser Datei: 28. Oktober 2026. Die Volltexte aller Wiki-Begriffe und Ratgeber-Beiträge als Markdown liegen unter https://buratgeber24.vercel.app/llms-full.txt. ## BU-Wiki Fachbegriffe aus Bedingungswerken, Leistungsprüfung und Sozialrecht, alphabetisch sortiert. Jeder Eintrag enthält eine Kurzdefinition, eine ausführliche Erklärung und Querverweise. - [Ablehnungsbescheid](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ablehnungsbescheid): Leistungsfall — Umgangssprachliche Bezeichnung für das Schreiben, mit dem ein BU-Versicherer die beantragte Rente ablehnt – kein behördlicher Bescheid. - [Abstrakte Verweisung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/abstrakte-verweisung): Vertrag — Klausel, mit der ein Versicherer auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf verweist, obwohl die versicherte Person diesen gar nicht ausübt. - [Anerkenntnis (befristet/unbefristet)](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/anerkenntnis): Leistungsfall — Erklärung des BU-Versicherers, dass er leistungspflichtig ist; nach § 173 VVG grundsätzlich unbefristet, eine zeitliche Begrenzung ist die Ausnahme. - [Anfechtung wegen arglistiger Täuschung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung): Recht — Erklärung des Versicherers nach § 22 VVG in Verbindung mit § 123 BGB, die den Vertrag von Anfang an beseitigt, wenn er durch bewusste Täuschung zustande kam. - [Anwartschaft](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/anwartschaft): Vertrag — Ruhen des Vertrags bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit — der bei Abschluss gesicherte Gesundheitszustand bleibt für die spätere Fortführung erhalten. - [Arbeitsunfähigkeit](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/arbeitsunfaehigkeit): Leistungsfall — Vorübergehende, ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, die aktuelle Tätigkeit auszuüben – rechtlich etwas anderes als Berufsunfähigkeit. - [Arztanfrage](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/arztanfrage): Leistungsfall — Schriftliche Nachfrage des Versicherers bei behandelnden Ärzten, mit der medizinische Auskünfte für die Risiko- oder Leistungsprüfung eingeholt werden. - [Ausschlussklausel](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ausschlussklausel): Gesundheitsprüfung — Vertragliche Vereinbarung, die bestimmte Erkrankungen, Körperteile oder Ursachen vom Versicherungsschutz ausnimmt. - [Aussteuerung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/aussteuerung): Behörden — Ende des Krankengeldanspruchs nach Ausschöpfung der Höchstbezugsdauer — ab diesem Tag zahlt die Krankenkasse nicht mehr. - [BaFin](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/bafin): Behörden — Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Versicherer, entscheidet aber nicht über einzelne Leistungsansprüche. - [Beamtenklausel](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/beamtenklausel): Vertrag — Sammelbegriff für Vertragsregelungen, die den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses bei der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit Rechnung tragen. - [Beitragsbefreiung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/beitragsbefreiung): Vertrag — Wegfall der Beitragszahlungspflicht ab Anerkennung der Berufsunfähigkeit, während der Vertrag mit vollem Schutz weiterläuft. - [Beitragsdynamik](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/beitragsdynamik): Vertrag — Planmäßige jährliche Erhöhung von Beitrag und versicherter Rente vor dem Leistungsfall, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. - [Beitragsverrechnung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/beitragsverrechnung): Finanzen — Verwendung der Überschüsse zur Senkung des Bruttobeitrags — daraus ergibt sich der monatlich tatsächlich zu zahlende Zahlbeitrag. - [Berufsgruppeneinstufung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/berufsgruppeneinstufung): Finanzen — Die Zuordnung eines Berufs zu einer Risikoklasse des Versicherers, die neben Alter und Gesundheit den Beitrag maßgeblich bestimmt. - [Berufsunfähigkeit (50-Prozent-Regel)](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/berufsunfaehigkeit-50-prozent-regel): Leistungsfall — Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. - [Bruttobeitrag und Nettobeitrag](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/bruttobeitrag-nettobeitrag): Finanzen — Der Bruttobeitrag ist der vertraglich garantierte Höchstbeitrag, der Nettobeitrag der tatsächlich gezahlte Betrag nach Anrechnung der Überschüsse. - [Deckungszusage](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/deckungszusage): Leistungsfall — Meist die Erklärung der Rechtsschutzversicherung, die Kosten eines Falls zu übernehmen; umgangssprachlich auch die Leistungszusage des BU-Versicherers. - [Dienstunfähigkeitsklausel](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/dienstunfaehigkeitsklausel): Vertrag — Regelung für Beamte, nach der eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags gilt. - [Dread-Disease-Versicherung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/dread-disease): Alternativen — Versicherung, die bei Diagnose einer im Vertrag genannten schweren Krankheit eine einmalige Kapitalsumme auszahlt, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. - [Endalter](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/endalter): Vertrag — Das vereinbarte Lebensalter, bis zu dem der Berufsunfähigkeitsschutz besteht — üblicherweise am gesetzlichen Renteneintritt orientiert. - [Erwerbsminderung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/erwerbsminderung): Behörden — Gesetzlicher Begriff nach § 43 SGB VI: Maßstab ist nicht der erlernte Beruf, sondern das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. - [Erwerbsminderungsrente](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/erwerbsminderungsrente): Behörden — Geldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 SGB VI, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt ist. - [Grundfähigkeitsversicherung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/grundfaehigkeitsversicherung): Alternativen — Versicherung, die eine Rente zahlt, wenn definierte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verloren gehen — unabhängig vom ausgeübten Beruf. - [Gutachten](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/gutachten): Leistungsfall — Eine Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen, mit der der Versicherer oder ein Gericht den Grad der Berufsunfähigkeit beurteilen lässt. - [Infektionsklausel](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/infektionsklausel): Vertrag — Zusatzregelung, die eine Leistung vorsieht, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz die Berufsausübung unmöglich macht. - [Karenzzeit](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/karenzzeit): Vertrag — Vereinbarter Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem noch keine Rente gezahlt wird – im Gegenzug sinkt der Beitrag. - [Klage vor dem Landgericht](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/klage-vor-dem-landgericht): Recht — Zivilklage gegen den BU-Versicherer; ab einem bestimmten Streitwert ist statt des Amtsgerichts das Landgericht zuständig, dort besteht Anwaltszwang. - [Konkrete Verweisung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/konkrete-verweisung): Vertrag — Prüfung, ob eine tatsächlich aufgenommene neue Tätigkeit die bisherige Lebensstellung wahrt und die Rentenzahlung deshalb entfällt. - [Krankengeld](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/krankengeld): Behörden — Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit, die nach der Entgeltfortzahlung einsetzt und zeitlich begrenzt ist. - [Krankentagegeld](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/krankentagegeld): Alternativen — Private Versicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ersetzt — sie endet jedoch meist genau dann, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. - [Kulanzleistung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/kulanzleistung): Leistungsfall — Zahlung des Versicherers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht — Geld fließt, ein durchsetzbarer Leistungsanspruch entsteht daraus aber nicht. - [Leistungsantrag](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/leistungsantrag): Leistungsfall — Mit dem Leistungsantrag meldet man dem BU-Versicherer den Leistungsfall und liefert die Unterlagen, aus denen er die Berufsunfähigkeit beurteilt. - [Leistungsdauer](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/leistungsdauer): Vertrag — Der Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, solange die Berufsunfähigkeit fortbesteht — meist bis zum vereinbarten Endalter. - [Leistungsdynamik](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/leistungsdynamik): Vertrag — Vereinbarte jährliche Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeitsrente während des Leistungsbezugs, um Kaufkraftverluste abzufedern. - [Multi-Risk-Versicherung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/multi-risk-versicherung): Alternativen — Bündelprodukt, das mehrere Leistungsauslöser wie Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten und Pflegebedürftigkeit in einem Vertrag kombiniert. - [Nachprüfung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/nachpruefung): Leistungsfall — Wiederkehrende Kontrolle des Versicherers nach dem Anerkenntnis, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit noch vorliegen (§ 174 VVG). - [Nachversicherungsgarantie](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/nachversicherungsgarantie): Vertrag — Recht, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. - [Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/nahtlosigkeitsregelung): Behörden — Regelung, nach der die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlt, obwohl die Leistungsfähigkeit eingeschränkt und die Rente noch nicht entschieden ist. - [Ombudsmann für Versicherungen](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ombudsmann-fuer-versicherungen): Recht — Neutrale Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherern; für Verbraucher kostenfrei, bis zu einer Wertgrenze für das Unternehmen bindend. - [Prognosezeitraum (6-Monats-Prognose)](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/prognosezeitraum-6-monats-prognose): Leistungsfall — Zeitraum, für den die Beeinträchtigung voraussichtlich andauern muss, damit Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt - in modernen Verträgen sechs Monate. - [Psychische Erkrankungen in der BU](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/psychische-erkrankungen-in-der-bu): Gesundheitsprüfung — Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit und spielen zugleich in der Gesundheitsprüfung eine zentrale Rolle. - [Rechtsschutzversicherung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/rechtsschutzversicherung): Recht — Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem BU-Versicherer, sofern der Baustein Vertragsrecht eingeschlossen und der Fall gedeckt ist. - [Risikozuschlag](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/risikozuschlag): Gesundheitsprüfung — Mehrbeitrag, den ein Versicherer bei erhöhtem Gesundheits- oder Berufsrisiko verlangt, statt den Antrag abzulehnen. - [Rückenleiden](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/rueckenleiden): Gesundheitsprüfung — Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates gehören zu den häufigsten BU-Ursachen und werden in der Risikoprüfung besonders genau betrachtet. - [Rücktritt vom Vertrag](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ruecktritt-vom-vertrag): Recht — Erklärung des Versicherers, mit der er sich wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung rückwirkend vom Vertrag löst. - [Rückwirkende Leistung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/rueckwirkende-leistung): Leistungsfall — Zahlung der Rente ab dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist – auch wenn der Antrag erst später gestellt wurde. - [Schweigepflichtentbindung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/schweigepflichtentbindung): Gesundheitsprüfung — Erklärung, mit der Ärzte und andere Schweigepflichtige berechtigt werden, dem Versicherer medizinische Informationen mitzuteilen. - [Schülerabsicherung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/schuelerabsicherung): Vertrag — Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während der Schulzeit — mit günstigem Beitrag und meist noch unbelasteter Gesundheitshistorie. - [Streitwert](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/streitwert): Recht — Der in Euro bemessene Wert des Streitgegenstands; er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Höhe von Gerichts- und Anwaltskosten. - [Teilzeitklausel](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/teilzeitklausel): Vertrag — Regelung in den Bedingungen, die festlegt, wie Berufsunfähigkeit bemessen wird, wenn zuletzt in Teilzeit gearbeitet wurde. - [Umorganisation (Selbstständige)](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/umorganisation-selbststaendige): Leistungsfall — Prüfung, ob ein selbstständiger Betriebsinhaber seinen Betrieb so umgestalten kann, dass er trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten kann. - [Unfallversicherung als Alternative](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/unfallversicherung-als-alternative): Alternativen — Private Unfallversicherung leistet nur bei Invalidität durch Unfall — Krankheiten als häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit bleiben außen vor. - [Versicherungsdauer](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/versicherungsdauer): Vertrag — Der Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum vereinbarten Endalter, in dem eine Berufsunfähigkeit überhaupt zu einem Leistungsanspruch führen kann. - [Vorvertragliche Anzeigepflicht](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/vorvertragliche-anzeigepflicht): Gesundheitsprüfung — Pflicht, alle vom Versicherer in Textform gestellten Fragen zu Gesundheit und Risiko vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. - [Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/vorvertragliche-anzeigepflichtverletzung): Gesundheitsprüfung — Unvollständige oder falsche Antwort auf Gesundheitsfragen im Antrag, mit Rechtsfolgen, die sich nach dem Grad des Verschuldens richten. - [Widerspruch](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/widerspruch): Recht — In der privaten BU eine formlose Aufforderung zur erneuten Prüfung – ein förmliches Widerspruchsverfahren wie im Sozialrecht gibt es dort nicht. - [Ärztliche Prognose](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/aerztliche-prognose): Leistungsfall — Die Einschätzung eines Arztes, wie lange die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich anhält und was sie im konkreten Beruf bedeutet. - [Überschussbeteiligung](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ueberschussbeteiligung): Finanzen — Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen des Versicherers, die den zu zahlenden Beitrag senkt oder die Leistung erhöht — garantiert ist sie nicht. - [Überwachung durch Detektiv](https://buratgeber24.vercel.app/wissen/ueberwachung-durch-detektiv): Leistungsfall — Die Beobachtung von Leistungsempfängern durch beauftragte Ermittler, die nur bei konkretem Verdacht und in engen Grenzen in Betracht kommt. ## Ratgeber Redaktionelle Beiträge, die einen Ablauf oder eine Streitfrage über mehrere Schritte hinweg erklären. - [BU-Antrag abgelehnt: welche Schritte jetzt zählen](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/bu-antrag-abgelehnt-was-tun): Eine Ablehnung ist kein einheitlicher Vorgang, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Aussagen des Versicherers. Welcher Begründungstyp vorliegt, entscheidet darüber, worum es im weiteren Verlauf überhaupt geht. - [Berufsunfähigkeit nachweisen: diese Unterlagen zählen](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/berufsunfaehigkeit-nachweisen-unterlagen): Berufsunfähigkeit ist keine rein medizinische Frage, sondern ein Vergleich zwischen Befund und Beruf. Welche Unterlagen diesen Vergleich tragen und welche Lücken regelmäßig zu Rückfragen führen. - [Die 50-Prozent-Regel: wann gilt man als berufsunfähig](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/50-prozent-regel-berufsunfaehigkeit): Die BU-Versicherung zahlt nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip: Wer die vereinbarte Schwelle erreicht, bekommt die volle Rente, wer knapp darunter liegt, gar nichts. Wie dieser Prozentwert überhaupt zustande kommt. - [Abstrakte und konkrete Verweisung einfach erklärt](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/abstrakte-und-konkrete-verweisung): Eine einzige Klausel entscheidet darüber, ob ein theoretisch denkbarer anderer Beruf den Leistungsanspruch kostet. Was abstrakte und konkrete Verweisung unterscheidet und warum der Verzicht auf die eine die andere nicht beseitigt. - [Psychische Erkrankungen und BU: die schwierigen Fälle](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/psychische-erkrankungen-berufsunfaehigkeit): Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und zugleich der Bereich mit den längsten Verfahren. Das liegt weniger an Willkür als an einem strukturellen Beweisproblem. - [Gesundheitsfragen im BU-Antrag: wann es ernst wird](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/gesundheitsfragen-anzeigepflichtverletzung): Die meisten Auseinandersetzungen um die vorvertragliche Anzeigepflicht entstehen nicht durch verschwiegene schwere Erkrankungen, sondern durch vergessene Kleinigkeiten. Welche Regeln dabei gelten und welche Fristen laufen. - [Erwerbsminderungsrente und private BU-Rente im Vergleich](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/erwerbsminderungsrente-und-bu-rente): Die gesetzliche Rente fragt nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt, der private Versicherer nach dem zuletzt ausgeübten Beruf. Wie beide Systeme zusammenwirken und wo die Versorgungslücke entsteht. - [Nachprüfung durch den Versicherer: Rechte und Grenzen](https://buratgeber24.vercel.app/ratgeber/nachpruefung-durch-den-versicherer): Die Nachprüfung ist kein Sonderrecht des Versicherers, sondern ein Verfahren mit klaren Grenzen. Entscheidend ist der Vergleich zweier Zeitpunkte, und die Beweislast dafür liegt nicht bei den Betroffenen. ## Urteile Gerichtsentscheidungen zur Berufsunfähigkeit mit Gericht, Aktenzeichen, Datum und Fundstelle. Die Kernaussage ist sinngemäß wiedergegeben, nicht wörtlich zitiert. - [BGH IV ZR 189/23 — Keine überspannten Anforderungen an die Beschreibung des Berufsbildes](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-189-23-anforderungen-taetigkeitsbild): 29. Mai 2024, Themenfeld Beweislast. Der Versicherte muss seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach Art, Umfang und Häufigkeit so beschreiben, dass sie für Außenstehende nachvollziehbar wird. An diese Darstellung dürfen jedoch keine überspannten Anforderungen gestellt werden, wenn feststeht, dass eine berufliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde. - [BGH IV ZR 101/20 — Kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis für abgeschlossene Zeiträume](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-101-20-rueckwirkend-befristetes-anerkenntnis): 23. Februar 2022, Themenfeld Leistungsanerkenntnis. Der Versicherer darf in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum abgeben. Eine Befristung ist nur für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum zulässig. - [BGH IV ZR 153/20 — Wann der Versicherungsfall eintritt: Rückschau oder Prognose](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-153-20-eintritt-versicherungsfall-sechs-monate): 14. Juli 2021, Themenfeld Prognosezeitraum. Ob der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit sofort oder erst nach Ablauf von sechs Monaten eintritt, ist durch Auslegung der jeweiligen Bedingungsklausel zu ermitteln. Stellt die Klausel auf ein bereits sechs Monate andauerndes Unvermögen ab, ohne einen Rückbezug auf den Beginn zu enthalten, tritt der Versicherungsfall erst mit Ablauf dieser sechs Monate ein. - [BGH IV ZR 235/18 — Befristetes Anerkenntnis braucht sachlichen Grund und Begründung](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-235-18-befristetes-anerkenntnis-begruendung): 9. Oktober 2019, Themenfeld Leistungsanerkenntnis. Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt einen sachlichen Grund für die Befristung voraus und erfordert zusätzlich, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung mitteilt. Fehlt es daran, wirkt das Anerkenntnis unbefristet. - [BGH IV ZR 19/18 — Früheres Einkommen wird beim Verweisungsvergleich nicht hochgerechnet](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-19-18-einkommensvergleich-keine-fortschreibung): 26. Juni 2019, Themenfeld Verweisung. Beim Einkommensvergleich zwischen bisherigem Beruf und Verweisungstätigkeit ist grundsätzlich das tatsächlich vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit erzielte Einkommen maßgeblich. Eine Fortschreibung dieses Einkommens auf den Vergleichszeitpunkt unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung findet regelmäßig nicht statt. - [BGH IV ZR 124/18 — Auch ohne Anerkenntnis braucht die Leistungseinstellung eine Änderungsmitteilung](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-124-18-aenderungsmitteilung-ohne-anerkenntnis): 13. März 2019, Themenfeld Nachprüfung. Der Versicherer kann den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit auch dann nur mit einer Änderungsmitteilung geltend machen, die den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügt, wenn er zuvor gar kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat. - [BGH IV ZR 11/16 — Höheres Einkommen allein rechtfertigt keine Verweisung](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-11-16-lebensstellung-verweisung): 20. Dezember 2017, Themenfeld Verweisung. Eine Verweisungstätigkeit wahrt die bisherige Lebensstellung nur dann, wenn sie keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt und weder Vergütung noch gesellschaftliche Wertschätzung spürbar unter das bisherige Niveau fallen. Ein höheres Einkommen in der neuen Tätigkeit gleicht einen erheblichen Qualifikationsverlust nicht aus. - [BGH IV ZR 535/15 — Der Grad der Berufsunfähigkeit ist nicht rein zeitanteilig zu rechnen](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-535-15-50-prozent-gesamtbetrachtung): 19. Juli 2017, Themenfeld 50-Prozent-Regel. Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht allein auf den Zeitanteil einzelner Tätigkeiten abgestellt werden, die der Versicherte nicht mehr ausüben kann, wenn diese Tätigkeiten untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs sind. Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung. - [BGH IV ZR 508/14 — Was dem Vermittler gesagt wird, gilt als dem Versicherer gesagt](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-508-14-auge-und-ohr-des-versicherers): 5. Juli 2017, Themenfeld Anzeigepflichtverletzung. Trägt ein Versicherungsvermittler mündlich richtig gemachte Gesundheitsangaben nicht oder unvollständig in den Antrag ein, hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit dennoch erfüllt. Was dem Vermittler im Zusammenhang mit dem Antrag gesagt wird, gilt als dem Versicherer gesagt. - [BGH IV ZR 30/16 — Falsche Gesundheitsangaben allein belegen keine Arglist](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-30-16-arglist-nicht-aus-falschangabe): 10. Mai 2017, Themenfeld Rücktritt/Anfechtung. Allein aus der objektiv unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen lässt sich eine arglistige Täuschung nicht herleiten. Erforderlich ist zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der wahren Umstände nicht oder nur zu anderen Bedingungen angenommen hätte. - [BGH IV ZR 434/15 — Nachprüfung: Freizeitgewinn ersetzt kein Einkommen](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-434-15-nachpruefung-einkommensverlust): 7. Dezember 2016, Themenfeld Nachprüfung. Im Nachprüfungsverfahren trägt der Versicherer die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind. Bei der Prüfung, ob eine neue Tätigkeit die bisherige Lebensstellung wahrt, dürfen gewonnene Freizeit oder geringere körperliche Belastung nicht gegen einen Einkommensverlust aufgerechnet werden. - [OLG Bremen 3 U 60/09 — Bei psychischen Erkrankungen entscheidet der psychische Befund](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/olg-bremen-3-u-60-09-psychische-erkrankung-befund): 25. Juni 2010, Themenfeld Psychische Erkrankung. Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit eines psychisch Erkrankten kommt es maßgeblich auf den psychischen Befund an, der sich aus den Angaben des Betroffenen zu seinem Erleben und Befinden sowie aus der Beobachtung seines Verhaltens ergibt. Objektivierende apparative Diagnostik ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich. - [BGH IV ZR 238/01 — Zumutbar ist eine Umorganisation nur ohne dauerhafte Einkommenseinbußen](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-238-01-umorganisation-zumutbarkeit): 26. Februar 2003, Themenfeld Umorganisation. Maßstab für die Berufsunfähigkeit eines Selbstständigen ist die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Berufstätigkeit. Eine Umorganisation des Betriebes ist nur zumutbar, wenn sie nicht mit dauerhaften erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist. - [BGH IV ZR 118/95 — Selbstständige müssen zumutbare Umorganisation des Betriebs prüfen](https://buratgeber24.vercel.app/urteile/bgh-iv-zr-118-95-umorganisation-betriebsinhaber): 12. Juni 1996, Themenfeld Umorganisation. Ein mitarbeitender Betriebsinhaber ist nicht schon deshalb berufsunfähig, weil er eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Er muss darlegen, dass ihm auch nach möglichen und zumutbaren Umorganisationen seines Betriebes, die keine auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen mit sich bringen, keine gesundheitlich verträgliche Betätigung im Betrieb verbleibt. ## Leitfäden Ausführliche Zusammenstellungen zu einem kompletten Verfahrensweg. - [BU-Absicherung richtig auswählen — Vertragsklauseln, die später zählen](https://buratgeber24.vercel.app/leitfaeden/bu-absicherung-bedingungswerk-check): 20 Seiten. Ob eine BU-Versicherung im Ernstfall zahlt, entscheidet sich an Formulierungen, die beim Abschluss niemand liest. Dieser Leitfaden geht die Klauseln durch, die im Leistungsfall regelmäßig den Ausschlag geben: Verweisung, Prognosezeitraum, Meldefristen, Nachversicherung, Arztanordnung, Umorganisation. Dazu ein Kapitel zu den Gesundheitsfragen nach § 19 VVG und eine Prüfliste, mit der Sie zwei Angebote wirklich vergleichbar machen. - [Der BU-Leistungsantrag — Schritt für Schritt](https://buratgeber24.vercel.app/leitfaeden/bu-leistungsantrag-leitfaden): 22 Seiten. Der Leistungsantrag entscheidet, ob aus jahrelangen Beiträgen eine monatliche Rente wird. Dieser Leitfaden führt Sie durch jede Station: Erstmeldung, Tätigkeitsfragebogen, Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung, Prüfverfahren und Entscheidung. Sie erfahren, welche Formulierungen im Fragebogen zählen, wie lange die Prüfung realistisch dauert und welche Parallelverfahren bei Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber gleichzeitig laufen müssen. - [Wenn die Versicherung ablehnt — Widerspruch, Gutachten, Klage](https://buratgeber24.vercel.app/leitfaeden/bu-ablehnung-widerspruch-klage): 24 Seiten. Eine Ablehnung ist die Rechtsauffassung Ihres Vertragspartners, kein bestandskräftiger Bescheid. Dieser Leitfaden ordnet die vier typischen Ablehnungsgründe ein, zeigt, welche Unterlagen Sie anfordern müssen, bevor Sie inhaltlich argumentieren, und erklärt Ombudsmannverfahren, Klageweg, Streitwert und Kostenrisiko. Dazu eine Übersicht über Fristen und Verjährung sowie eine ehrliche Einschätzung, wann ein Vergleich die bessere Entscheidung ist. ## Themenübersichten Kuratierte Einstiegsseiten, die Begriffe, Beiträge und Urteile eines Themenfelds bündeln. - [Themenübersicht](https://buratgeber24.vercel.app/themen): Einstieg in die drei Themenfelder des Portals. - [Leistungsfall: von der Meldung bis zur Entscheidung](https://buratgeber24.vercel.app/themen/leistungsfall): Ablauf der Leistungsprüfung, Unterlagen, Prognosezeitraum, Gutachten, Anerkenntnis und Nachprüfung. - [Ablehnung, Widerspruch und Klage](https://buratgeber24.vercel.app/themen/ablehnung): Ablehnungsgründe einordnen, erneute Prüfung anstoßen, Ombudsmann, BaFin und Klage vor dem Landgericht. - [Vertragsklauseln und Gesundheitsfragen](https://buratgeber24.vercel.app/themen/vertrag): Verweisungsklauseln, Nachversicherung, Dynamik, Endalter sowie Anzeigepflicht, Risikozuschlag und Ausschlussklauseln. ## Über das Angebot Hintergrund, Redaktion und vollständiges Inhaltsverzeichnis. - [Alle Inhalte im Überblick](https://buratgeber24.vercel.app/sitemap-seite): Vollständiges Verzeichnis sämtlicher Seiten des Portals. - [Über BU-Ratgeber24](https://buratgeber24.vercel.app/ueber-uns): Wie die Inhalte entstehen und wo die Grenzen dieses Angebots liegen. - [Redaktion](https://buratgeber24.vercel.app/autoren): Die Personen hinter den Beiträgen, mit Qualifikationen und Themenschwerpunkten. - [Kontakt](https://buratgeber24.vercel.app/kontakt): Hinweise auf Fehler und fehlende Entscheidungen.